Ja. Unsere Rechnungsprüfung entspricht den umsatzsteuerlichen Regelungen nach § 14 UStG
- Unsere Prüfungsalgorithmen und -kriterien erfüllen vollumfänglich die Maßgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
- Unsere Prüfungen stellen Forderungen des BMF nach innerbetrieblichen Kontrollverfahren sicher, welches dem Nachweis über Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts erbringt, und berechtigen somit zum Vorsteuerabzug.
- Über unser mitlaufendes Reporting ist jederzeit dokumentiert, dass die einzelnen Rechnungen das Kontrollverfahren tatsächlich durchlaufen haben (Verfahrensdokumentation im Rahmen eines „Tax Compliance Management Systems“).