Wir archivieren die elektronischen Rechnungen so, wie Sie das wünschen. Grundsätzlich gilt:
- Das Aufbewahrungsmedium kann für steuerliche Dokumente nicht frei gewählt werden.
- Die elektronischen Rechnungen und Belege müssen zwingend in dem Format archiviert werden, in dem sie eingegangen sind.
- Alle E-Mails mit Rechnungsanhängen werden nach der Prüfung in ein entsprechendes Backup-Verzeichnis verschoben.
- Am Jahresende wird das Verzeichnis auf eine nur einmal beschreibbare CD oder DVD gebrannt, die keine Änderungen mehr zulässt.
- Optional: Die elektronischen Rechnungen können zusätzlich im Originalformat an Ihr Archivierungssystem geleitet werden.
- Die elektronischen Belege können jederzeit über gängige Editoren (z.B. Notepad) lesbar und maschinell auswertbar gemacht werden.